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Seiten: 1
Begriff Definition
Vandalismus

Der Begriff „Vandalismus“ bezeichnet die bewusste, illegale oder zumindest normenverletzende Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums. Die Beschädigung durch Verschleiß bei Benutzung oder die Beschädigung durch Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit sind kein Vandalismus.

Es muss ein bewusster Vorsatz oder zumindest ein grob fahrlässiges, bewusstes Inkaufnehmen eines Schadens für andere vorliegen. Wird niemand Fremdes geschädigt, liegt kein Vandalismus vor.

 
VersicherungspflichtDie Versicherungspflicht im Sinne der deutschen Sozialversicherung bezeichnet den im Sozialgesetzbuch festgelegten grundsätzlichen Versicherungszwang sowie das Zustandekommen der Versicherung von Gesetzes wegen. Entsprechende Regelungen gibt es für alle Zweige der Sozialversicherung.
 
Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) bezeichnet das jährliche Höchsteinkommen, bis zu dem in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherungspflicht besteht. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird von der Bundesregierung jährlich durch Rechtsverordnung angepasst.

Von der Versicherungspflichtgrenze ist die Beitragsbemessungsgrenze zu unterscheiden.

 
Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung ist eine Versicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Teilkaskoversicherung ist in der Vollkaskoversicherung enthalten.

Die Vollkaskoversicherung versichert zusätzlich zur Teilkaskoversicherung folgende Schäden:

 

  • Vandalismus Mut- und/oder böswillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Fremde
  • Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug
    • Selbstverschuldete Unfälle
    • wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist
    • wenn der Unfallgegner zahlungsunfähig ist
    • wenn der Schadenverursacher nicht haftbar zu machen ist
    • Umfallender Baum

 

 


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