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Der Hausrat ist beim Umzug "doppelt" versichert |
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(djd/pt). Ein Wohnungswechsel kann sich unter Umständen eine ganze
Weile hinziehen, meist ist man vorübergehend Besitzer oder Mieter von
zwei Unterkünften. Während des Umzugs gilt eine Hausratpolice
gleichzeitig für beide Wohnungen, einzige Bedingung ist, dass auch der
neue Wohnort in der Bundesrepublik liegt.
Endlich das neue Zuhause genießen - wer umzieht, ist durch eine Hausratpolice vorübergehend "doppelt" versichert.
Foto: djd/KarstadtQuelle Versicherungen
Mit dem endgültigen
Wohnungswechsel, spätestens aber zwei Monate nach Beginn des Umzugs,
ist dann nur noch das neue Zuhause durch die Hausratversicherung
geschützt. Diese Police kommt für Schäden auf, die durch Einbruch,
Sturm oder Wasserrohrbruch an der Wohnungseinrichtung entstehen. Vor
dem Abschluss sollte man den Wert seines Mobiliars bestimmen: So
entgeht man dem Risiko einer Unter- oder Überversicherung.
Durch einen Wohnungswechsel ändert sich oft auch der Wert des Hausrats: Nach
einem Umzug sollte man deshalb prüfen, ob die Versicherungssumme dem
neuen Wert angepasst werden sollte. Auch bei der Hausratpolice gilt im
Übrigen: Vergleichen hilft sparen! Beim Direktversicherer
KarstadtQuelle Versicherungen (www.kqv.de, kostenfreier
Beratungs-Service: 0800-555-4000) kann man sich online einen günstigen
und passenden Schutz selbst ausrechnen. Wer in der Tarifzone 1 (z.B.
Nürnberg/Fürth) eine 150 Quadratmeter große Wohnung bewohnt, zahlt nur
einen jährlichen Beitrag von 57,19 Euro bei einer Selbstbeteiligung von
150 Euro.
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